Anerkennungsleistung deutscher Zwangsarbeiter
Nach zwischenzeitlich erfolgter Prüfung, kann der Einsatz von deutschen Volkszugehörigen in rumänsichen Arbeitseinheiten vom 1. September 1939 – 1. April 1956 als Zwangsarbeit im Sine der ADZ-Anerkennungsrichtlinien eingestuft werden. Dafür Weiter lesen …