Chartafeier am Samstag, 5. August 2017 in Stuttgart

Die UdVF/Union der Vertriebenen und Flüchtlinge und der BdV laden für den Samstag, den 5. August, 11.oo Uhr zur alljährlichen Chartafeier an der Gedenktafel vor dem Neuen Schloss in Stuttgart ein.
Die Begrüßung spricth Frau Iris Ripsam MdB, Bundestagsabgeordnete, Stadträtin, Landes- und Kreisvorsitzende der Union der Vertriebenen und Flüchtlinge. Danach folgen Grußworte von Herrn Hartmut Liebscher, Landesgeschäftsführer des Bundes der Vertriebenen (BdV) Baden-Württemberg. Die Festrede hält Herr Klaus Brähmig MdB, Vorsitzender der Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten, Bundestagsabgeordneter des Wahlkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Das Schlusswort spricht Herr Albert Reich, Kreisvorsitzender des Bundes der Vertriebenen (BdV) Stuttgart.

Am 5. August 1950 haben die deutschen Heimatvertriebenen in Bad-Cannstatt eine  Charta unterzeichnet und sie am folgenden Tag vor dem Stuttgarter Schloss verkündet. Sie gilt als das Grundgesetz der deutschen Heimatvertriebenen.

In ihrem Kern enthält die Charta einen Aufruf zum Verzicht auf Rache und Gewalt trotz des eigenen gerade erlittenen Unrechts und ein klares Bekenntnis zur Schaffung eines geeinten Europas zur Verständigung zwischen den Staaten, den Völkern und Volksgruppen.

Jährlich wird an dieses Ereignis mit der Feierstunde am Tag der Verkündigung der Charta erinnert.

Alle sind herzlich dazu eingeladen.

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Auszug aus der Charta der deutschen Heimatvertriebenen vom 5. August 1950

Im Bewusstsein ihrer Verantwortung vor Gott und den Menschen, im Bewusstsein ihrer Zugehörigkeit zum christlich-abendländischen Kulturkreis, im Bewusstsein ihres deutschen Volkstums und in der Erkenntnis der gemeinsamen Aufgabe aller europäischer Völker, haben die erwählten Vertreter von Millionen Heimatvertriebenen nach reiflicher Überlegung und nach Prüfung ihres Gewissens beschlossen, dem deutschen Volk und der Weltöffentlichkeit gegenüber eine feierliche Erklärung abzugeben, die die Pflichten und Rechte festlegt, welche die deutschen Heimatvertriebenen als ihr Grundgesetz und als unumgängliche Voraussetzung für die Herbeiführung eines freien und geeinten Europas ansehen.

  1. Wir Heimatvertriebene verzichten auf Rache und Vergeltung. Dieser Entschluss ist uns ernst und heilig im Gedenken an das unendliche Leid, welches im Besonderen das letzte Jahrzehnt über die Menschheit gebracht hat.
  2. Wir werden jedes Beginnen mit allen Kräften unterstützen, das auf die Schaffung eines geeinten Europas gerichtet ist, in dem die Völker ohne Furcht und Zwang leben können.
  3. Wir werden durch harte, unermüdliche Arbeit teilnehmen am Wiederaufbau Deutschlands und Europas.

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